Öffentlich-rechtliches und europarechtliches Seminar: Die Parallelität der Grundrechtsordnungen  | 
    
       20.06.05  | 
  
SS 2005; Montags, 13. und 20. Juni, VG 209/213  | 
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Kurzbeschreibung
Die Gewährleistung und der effektive Schutz der Grundrechte sind eine zentrale Aufgabe des Staates. Grundrechtsgewährleistungen sowie Institutionen und Verfahren zum Grundrechtsschutz gibt es aber auch auf anderen Ebenen. Teils, weil Staaten nach dem Zusammenschluß zum Bundesstaat ihre eigenen Grundrechtsordnungen parallel zu der des Bundes beibehalten haben, teils weil der Staat bei jener wichtigen Aufgabe in der Geschichte immer wieder versagt hat und daher Garantien und Schutzmechanismen außerhalb des Staates notwendig sind, und teils weil supranationale Institutionen, die nicht an das staatliche Recht gebunden sind, innerhalb des Staatsgebietes hoheitliche Gewalt ausüben und daher ihrer eigenen Grundrechtsordnung bedürfen. Das Seminar behandelt das Nebeneinander von Grundrechtsordnungen auf Ebene der Länder, des Bundes, der Europäischen Union sowie auf gesamteuropäischer und globaler Ebene. Angesprochen werden die verschiedenen Funktionen und grundlegenden Konzepte der einzelnen Grundrechtsordnungen, ihr materieller Gewährleistungsgehalt und die dazu entwickelte Dogmatik, die Gerichte, sonstigen Institutionen und Verfahren zur Durchsetzung der Grundrechte sowie das Verhältnis zum Grundrechtsschutz auf anderer Ebene und die sich daraus ergebenen Problemstellungen (z.B. die Frage nach einem "Kooperationsverhältnis" zwischen den Gerichten beim Grundrechtsschutz). Dabei werden auch Gemeinsamkeiten, insbes. gemeineuropäische Gemeinsamkeiten herausgearbeitet und die Bedeutung der Rechtsvergleichung für eine zeitgemäße Grundrechtsinterpretation (insbes. in Europa) behandelt. Die Seminarteilnehmer sollen so ein allgemeines Grundrechtsverständnis entwickeln, das über eine introvertierte Nabelschau der Grundrechtsordnung des Grundgesetzes hinausgeht und den Entwicklungen des späten 20. und 21. Jhdt. gerecht wird.
Die Seminarteilnehmer sind eingeladen, sich jederzeit mit Fragen oder zur Beratung an den Dozenten zu wenden (E-mail Thomas.Schmitz@jur.uni-goettingen.de).
Zum Download (als PDF-Dateien)
13.06.2004  | 
      
         Einführung  | 
    
20.06.2004  | 
      
         Die Grundrechtsordnung der Europäischen Union nach dem Vertrag über eine 
		Verfassung für Europa Der Grundrechtsschutz durch den Europäischen Gerichtshof für 
		Menschenrechte  | 
    
Geschichtliche Grundlagen 
	
(die Entwicklung eines parallelen Grundrechtsschutzes in 
	Bundesstaaten wie den USA und Deutschland; im universalen und regionalen 
	Völkerrecht; im integrierten Europa etc.)
Die Grundrechtsordnungen in den Landesverfassungen
Der Grundrechtsschutz durch die 
	Landesverfassungsgerichte
(insbes. das Verhältnis zum Grundrechtsschutz durch das 
	BVerfG)
Die Grundrechtsordnung des 
	Grundgesetzes
(Konzepte, Grundentscheidungen, Defizite, Vergleich mit 
	anderen Grundrechtsordnungen etc.)
Der Grundrechtsschutz durch das 
	Bundesverfassungsgericht
(insbes. das Verhältnis zum Grundrechtsschutz durch EuGH und 
	EGMR)
Grundrechtsordnung und 
	Grundrechtsschutz in den Verfassungen anderer europäischer Staaten
	(Begrenzung auf einzelne Staaten möglich)
Die geltende Grundrechtsordnung der Europäischen Union
Die Charta der Grundrechte der 
	Europäischen Union
(ggf. Eingrenzung auf besondere Aspekte und 
	Problemstellungen, zur Abgrenzung von Thema Nr. 9)
Die Grundrechtsordnung der Europäischen Union nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa
Die Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention
Der Grundrechtsschutz durch den 
	Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(insbes. das Verhältnis zum Grundrechtsschutz durch BVerfG 
	und EGMR)
Grundrechte und Grundrechtsschutz in besonderen europäischen Menschenrechtsabkommen
Grundrechte und Grundrechtsschutz 
	im regionalen Völkerrecht außerhalb Europas
(AMRK und AGMR, Banjul-Charta etc.)
Grundrechte im universalen 
	Völkerrecht
(AEMR, IPBPR, IPWSKR, weitere Menschenrechtsabkommen, 
	Mindeststandards nach zwingendem Völkergewohnheitsrecht)
Der universale Grundrechtsschutz 
	durch völkerrechtliche Institutionen und Verfahren
(auch: humanitäre Intervention)
Parallelität der 
	Grundrechtsordnungen und Rechtsvergleichung
(Bedeutung der Rechtsvergleichung für die 
	Grundrechtsinterpretation; Gemeinsamkeiten und Unterschiede in europäischen 
	u.a. Grundrechtsordnungen, insbes. gemeinsame Elemente der 
	Grundrechtsdogmatik wie z.B. Unterscheidung von Schutzbereich und Schranken 
	und Verhältnismäßigkeitsprinzip)
Querschnittsthemen 
	(auf Wunsch)
	(mögliche Beispiele: das Verhältnismäßigkeitsprinzip / die 
	Schrankensystematik / das Problem der Drittwirkung / grundrechtliche 
	Schutzpflichten ... in verschiedenen Grundrechtsordnungen)
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       Grundrechtsordnungen: siehe Landesverfassungen, Grundgesetz, Art. 6 II EUV, EU-Grundrechtecharta, Vertrag über eine Verfassung für Europa, EMRK, AMRK, Banjul-Charta, globale völkerrechtliche Menschenrechtsabkommen  | 
	
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		 Gerichte und Institutionen: Landesverfassungsgerichte, BVerfG, EuGH, EGMR, AGMR, UNHCHR, UN-Menschenrechtskommission  |